80 %
der förderfähigen Beratungskosten übernimmt das BAFA in vielen Regionen.1
KI-Beratung mit BAFA-Förderung
Wir finden heraus, wo künstliche Intelligenz Ihrem Team Arbeit abnimmt, und machen daraus einen Plan. Bis zu 80 % der Kosten übernimmt das BAFA.1

Werkstatt, Lager, Büro. KI lohnt sich dort, wo heute Zeit verloren geht.
Die meisten Betriebe brauchen keine große KI-Strategie. Sie brauchen drei Stellen, an denen sich der Anfang lohnt. Genau die finden wir gemeinsam.
Andre Gilles, gigabit.consulting
Drei Beispiele aus der Praxis. Welcher Ansatz zu Ihnen passt, zeigt die Analyse in Ihrem Betrieb.
Rechnung kommt per E-Mail
PDF, Foto oder Scan
KI liest und gleicht ab
Positionen, Preise, Bestellnummer
Passt
direkt in die Warenwirtschaft
Abweichung
Mitarbeiter prüft kurz
Prozessautomatisierung
Rechnungen und Lieferscheine kommen per E-Mail und werden heute abgetippt. Eine KI liest die Dokumente, gleicht sie mit der Bestellung ab und übergibt sie an Ihre Warenwirtschaft.
Lieferantencheck
Drei Angebote, drei Formate. Eine KI stellt Preise, Lieferzeiten und Zahlungsziele nebeneinander, markiert Abweichungen zum letzten Einkauf und zeigt, wo Unterlagen fehlen.
Teilefinder
Ein Kunde beschreibt ein Ersatzteil in eigenen Worten oder schickt ein Foto. Die KI-Suche findet passende Artikel in Ihrem Bestand, auch wenn niemand die Artikelnummer kennt.
Gefördert wird die Beratung. Die spätere Einführung einer Lösung ist nicht Teil der Förderung.
Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ läuft bis Ende 2028.3 Ihr Fördersatz hängt vom Standort der Betriebsstätte ab.
80 %
der förderfähigen Kosten
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen (ohne Region Leipzig), Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie die Regionen Trier und Lüneburg.
50 %
der förderfähigen Kosten
Alle übrigen Regionen in Deutschland, einschließlich Berlin und der Region Leipzig.
Eine Beispielrechnung mit Ihren Werten.
Standort
Zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Ihr Eigenanteil
700 €
Beispielrechnung ohne Gewähr. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück; gefördert werden dann die Nettokosten.4 Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.
Den Papierkram halten wir klein. Einen Punkt sollten Sie aber kennen, bevor Sie etwas unterschreiben.
Wichtig
Unterschreiben Sie den Beratungsvertrag erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle. Ein früher geschlossener Vertrag gilt als Beratungsbeginn, und die Förderung entfällt.
Schritt 01
Kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihr Anliegen und ob die Förderung für Sie passt.
Schritt 02
Sie beantragen den Zuschuss online über eine Leitstelle. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.
Schritt 03
Die Leitstelle prüft und schickt Ihnen ein Informationsschreiben. Danach starten wir.
Schritt 04
Analyse der Abläufe, Schwachstellen, konkrete Empfehlungen. Bis zu 40 Stunden, vor Ort und online.
Schritt 05
Sie erhalten den schriftlichen Bericht und bezahlen die Rechnung per Überweisung.
Schritt 06
Sie reichen den Verwendungsnachweis ein. Das BAFA zahlt den Zuschuss direkt an Ihr Unternehmen.

Am Ende steht ein Plan, den Ihr Team umsetzen kann.

Ihr Berater
Andre Gilles ist BAFA-Berater für die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Sein Schwerpunkt sind Prozesse und Workflows in kleinen und mittleren Unternehmen und deren Digitalisierung.
Andre Gilles und sein Team schauen sich an, wie Arbeit im Betrieb tatsächlich abläuft: Wo wird doppelt erfasst, wo wird gesucht, wo wartet ein Vorgang auf den nächsten? Daraus entsteht ein klarer Plan, welche Abläufe sich digitalisieren lassen, wo KI sinnvoll unterstützt und in welcher Reihenfolge sich die Schritte lohnen. Empfohlen wird, was im Arbeitsalltag funktioniert und sich rechnet.
„Ich frage zuerst, wo es im Betrieb hakt. Über Technik reden wir danach.“
Prozesse
Abläufe verstehen, Doppelarbeit erkennen und vereinfachen
Workflows
Medienbrüche schließen, Schritte digitalisieren und automatisieren
5 bis 200
Beschäftigte haben die Betriebe, die wir beraten
Branchenübergreifend
Ob Handwerk, Handel, Dienstleistung oder Gesundheitswesen: Gute Abläufe folgen überall denselben Prinzipien
Die meisten kleinen und mittleren Betriebe erfüllen die Bedingungen. Entscheidend sind Größe, Rechtsform und Standort.
unter 250
Beschäftigte
bis 50 Mio. €
Jahresumsatz
oder 43 Mio. €
Bilanzsumme
Kleine und mittlere Unternehmen
nach EU-Definition, verbundene Unternehmen zählen mit
Gewerbe und Freie Berufe
rechtlich selbstständig und am Markt tätig, auch junge Unternehmen
Sitz in Deutschland
Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik
De-minimis eingehalten
höchstens 300.000 € De-minimis-Beihilfen in drei Jahren
Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung
Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
Unternehmen in einem Insolvenzverfahren
Beteiligungen der öffentlichen Hand oder von Religionsgemeinschaften
Arzt- und Therapiepraxen nur für Beratung zum Qualitätsmanagement
Das BAFA übernimmt 80 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 2.800 €, wenn die Betriebsstätte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen (ohne Region Leipzig), Sachsen-Anhalt, Thüringen oder in den Regionen Trier und Lüneburg liegt. In allen anderen Regionen sind es 50 %, höchstens 1.750 €. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 €.
Kleine und mittlere Unternehmen aus Gewerbe und Freien Berufen mit Sitz in Deutschland: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.
Die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wurde bis Ende 2028 verlängert. Die geänderten Bedingungen gelten für Anträge ab dem 1. Januar 2027; der Verwendungsnachweis muss spätestens am 31. Dezember 2028 eingereicht sein.
Nein. Dafür ist die Beratung da. Wir starten bei Ihren Abläufen und Engpässen, nicht bei einer bestimmten Technik.
Die Beratung umfasst bis zu 40 Stunden und muss nicht am Stück stattfinden. Für Sie und Ihr Team fallen vor allem einige Gespräche und ein Termin zur Besprechung der Ergebnisse an.
Diese Förderung gilt für die Beratung. Die Einführung von Software oder Systemen gehört nicht dazu. Im Bericht steht, welche Schritte sinnvoll sind und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
In den meisten Fällen ja. Pro Unternehmen sind zwei geförderte Beratungen im Jahr möglich, insgesamt höchstens fünf während der Laufzeit der Richtlinie. Wir prüfen das im Erstgespräch.
Nach der Beratung bezahlen Sie die Rechnung und reichen den Verwendungsnachweis ein. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Ihr Unternehmen aus.
Beides gehört zur Beratung. Wir prüfen, welche Daten eine Lösung verarbeiten würde, was das für Ihre Datenschutzpflichten bedeutet und welche Anforderungen aus dem EU AI Act gelten.
Vier kurze Schritte, rund fünf Minuten. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen und klären den Rest im kostenlosen Erstgespräch.
Schritt 1 von 4