Digitalisieren Sie da, wo es Sinn macht!

wir beraten Kompetent, mit herz und verstand

Mitglied im Bundesverband freier Berater e.V.

Registrierter Berater des BAFA Förderprogramms:

“Förderung von  Unternehmensberatungen für KMU”

Autorisierter Berater “Offensive Mittelstand”

 

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Maßgeschneiderte Digitalisierung für Ihr Business

Als Mittelstandsexperte biete ich eine umfassende Beratung und Unterstützung für Unternehmen, die ihre Digitalisierung vorantreiben und digitale Geschäftsmodelle entwickeln möchten. Mein starkes Netzwerk steht zur konkreten Umsetzung verschiedenster Maßnahmen bereit, während ich die passenden Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl von Themen identifiziere und ihnen bei deren Beantragung behilflich bin.

Beratung

Wir identifizieren gemeinsam die Bereiche, in denen eine  Digitalisierung sinnvoll ist. Prozesse werden optimiert, mögliche Fehlerquellen und Medienbrüche eliminiert.

Digitalisierung

Nutzen Sie unser breit gefächertes Netzwerk, um ihr Digitalisierungsprojekt kostenoptimal und nachhaltig umzusetzen. Wir unterstützen sie im Projektmanagement und finden die beste Lösung.

Fördermittel

Der Fördermittel-Dschungel wird immer undurchsichtiger. Wir finden für sie und ihr Vorhaben die besten Förderprogramme. Von der Antragstellung bis hin zum Verwendungsnachweis sind wir der richtige Partner für sie.

Digitalisierung in Ihrem Betrieb

Als Beratungsdienstleister unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre digitale Transformation erfolgreich zu gestalten. Unser Ziel ist es, unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die ihnen dabei helfen, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden und arbeiten eng mit ihnen zusammen, um ihre individuellen Anforderungen und Bedürfnisse zu erfüllen. Dabei setzen wir auf eine umfassende Analyse und Beratung – so finden wir die passenden Lösungen für sie.
Unsere Kompetenzen umfassen unter anderem die Bereiche Cloud-Services, Internet of Things (IoT) sowie die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse. Mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung unterstützen wir unsere Kunden dabei, die Herausforderungen der digitalen Transformation zu meistern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Doch unser Anspruch geht noch weiter: Wir wollen nicht nur Lösungen anbieten, sondern auch Verantwortung übernehmen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Technologie nachhaltig und im Einklang mit den ökologischen und sozialen Bedürfnissen unserer Gesellschaft eingesetzt wird. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und Fairness in unserem Handeln.
Gigabit.consulting steht für Kompetenz, Innovation und Verantwortungsbewusstsein. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitale Transformation vorantreiben und damit eine erfolgreiche Zukunft gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie unterstützen können.

 

Ablauf einer geförderten Digitalisierungsberatung:

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

VORTEILE DER FÖRDERUNG

Professionelle Beratung zur Unternehmensführung durch gigabit.consulting®.
Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (max. 2.800 € bei einer Bemessungsgrundlage von 3.500 €) werden übernommen UND wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

WIE KÖNNEN SIE VON DER FÖRDERUNG PROFITIEREN?
  • Effiziente Kundenbindung und -gewinnung
  • Verbesserte Konkurrenzfähigkeit
  • Optimierte Marketingstrategie
  • Erhöhung Ihres Umsatzes und Gewinns
WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind, ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
die Definition für KMU gemäß Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (2003/361/EG) erfüllen. Dies sind KMU, die im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten. Bei neu gegründeten Unternehmen, welche noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, sind die Angaben nach Treu und Glauben zu schätzen. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.

WAS WIRD VON DER FÖRDERUNG FINANZIERT?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen Themen, die im gesamten Geschäftsprozess möglicherweise ein Digitalisierungspotenzial erkennen lassen.
Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie beispielsweise
Marketing- und Vertriebsoptimierung, gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Die offizielle Förderrichtlinie finden Sie hier – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Stand: 14. Dezember 2022) – im Reiter “Rechtsgrundlagen”.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

Förderfähige Beratungskosten:

  • Honorar des Beratungsunternehmens
  • eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens

Nicht förderfähige Beratungskosten:

  • Umsatzsteuer
  • Zertifizierungskosten

Somit werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € gefördert. Darüber hinausgehende Kosten sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden.

WIE OFT KANN DIE FÖRDERUNG IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN?

Jedes Unternehmen kann 5 Beratungen bis zum 31.12.2026 fördern lassen, dabei maximal 2 Beratungen pro Jahr.

WIE FUNKTIONIERT DIE ANTRAGSSTELLUNG?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung. Die Schritte sehen folgendermaßen aus und bedeuten etwa eine Stunde Aufwand für sie:
Auf dem Online-Portal zur Antragsstellung registrieren Sie sich, um einen Zugang zum Portal zu erhalten.
Leitstelle: Wir empfehlen die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH. Sie bearbeitet nicht nur die Zuschussanträge für die Förderung von Unternehmensberatungen, sondern unterstützt Berater und Antragsteller bei allen Fragen. Zudem bietet diese Leitstelle sehr kurze Bearbeitungszeiten.
Angaben zum Beratungsunternehmen: Unsere BAFA-ID ist “bekannt”: 184522 (Das Unternehmen sollte mit Eingabe der Nummer automatisch eingetragen werden. Falls nicht: bitte “Gigabit.Consulting®” eingeben). Dann eingeben:
Durchführende Beraterin / durchführender Berater Vorname: Andre
Durchführende Beraterin / durchführender Berater Nachname: Gilles
Falls es während der Registrierung zu Fragen kommt, rufen Sie uns an – wir helfen gerne weiter.
Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen für die Förderung, sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Informationsschreibens (“Inaussichtstellung der Förderung”) können wir mit der Beratung beginnen; ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Hinweis: Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Zum Thema“.

WIE FUNKTIONIERT DIE EINREICHUNG DES VERWENDUNGSNACHWEISES?

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden (das erledigen wir dann gemeinsam):

  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
    Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und EU-KMU und De-minimis Erklärung
  • Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF) (erstellt gigabit.consulting)
  • Rechnung des Beratungsunternehmens (senden wir ihnen nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung zu)
  • Kontoauszug oder Bankbestätigung des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus.

Die Leitstelle prüft im Anschluss die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA.
Ihren Aufwand für sämtliche Schritte in diesem Vorgang schätzen wir auf insgesamt 2 bis 3 Stunden. Dafür erhalten Sie einen Zuschuss für eine Unternehmensberatung von 1.750 € bis zu €2.800 – lohnt sich also.

Starke Partner für individuelle Lösungen

gigabit.

Content Creation & More

Eine kluge Strategie ist der Schlüssel zu effektiver Kommunikation. Wir entwickeln formvollendete Kommunikationskonzepte, die auf Ihre Ziele, Ihre Zielgruppe und Ihre Marke zugeschnitten sind. Wir helfen Ihnen, Ihre Botschaft strategisch zu positionieren, um maximale Wirkung zu erzielen. Von der Markteinführung bis zur langfristigen Markenpflege – wir gestalten den Weg, um Ihre Botschaft optimal zu präsentieren.

Webdesign & onlineshops

Ein professionelles Onlineshop-Design kann die Aufmerksamkeit und das Kaufinteresse von potenziellen Kunden deutlich steigern. Das optimale Webdesign ist benutzerfreundlich, responsive und hebt sich von der Konkurrenz ab.  Eine moderne Website ist flexibel und passt sich an die Bildschirmgröße aller Endgeräte an. Sie bietet eine gleichbleibende Benutzerfreundlichkeit: ob auf dem Desktop-PC, Tablet oder Smartphone. Wir kennen diese Anforderungen und wissen diese zielgenau umzusetzen.

Coming soon...

Stillstand bedeutet einen Schritt zurück. Wir entwickeln im Rahmen unserer Kerntätigkeit – der Digitalisierungsberatung – neue Möglichkeiten, die Sie und Ihr Unternehmen weiter nach vorne bringen.

Digitalisierung bedeutet, dass bereits bestehende analoge Arbeitsprozesse durch digitale Lösungen vereinfacht und optimiert werden und somit die Arbeit effizienter machen. Wir analysieren diese Prozesse in Ihrem Unternehmen und führen so Digitalisierungsprojekte in die Zukunft. Wir sind Registrierte Berater des BAFA-Förderprogramms “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”. Das bedeutet, unsere Dienstleistung wird staatlich gefördert und wir haben in diesem Bereich eine exzellente Expertise.

Andre Gilles

Digitalisierungsberater, Gigabit.Consulting®

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  • Branchenspezifische Lösungen
  • Tipps und Hinweise zu staatlichen Fördermöglichkeiten
  • Checklisten
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mehr als Berater – wir sind Ideengeber!

wir sind für sie da!

Andre Gilles

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Consultant Digital Services, Fördermittelberater (BAFA)

Ursula Gilles

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Steuerfachwirtin, Journalistin und PR-Beraterin

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